Ab Montag 11.05.2020 können wir wieder Sport anbieten!

Für den Sport beim TSV Buchbach bedeutet die neue Verordnung wie im Rest von Bayern, dass die Regelungen in der „Vierten Bayerischen Infekti-onsschutzmaßnahmenverordnung“ ab dem kommenden Montag, 11. Mai für eine Woche bis 17. Mai Gültigkeit haben. Nach wie vor ist in Paragraph §9 der Verordnung der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen untersagt, allerdings mit der Ausnahme für den Trainings-betrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich unter folgenden Voraus-setzungen:
• Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen
• Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 (Abstandsregel von 1,5 Metern)
• Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen
• kontaktfreie Durchführung
• keine Nutzung von Umkleidekabinen
• konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
• keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
• Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
• keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betre-ten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
• keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trai-ningsbetriebes und
• keine Zuschauer
Außerdem sind unter anderem Vereinsheime, Badeanstalten, Saunas und Fitnessstudios weiter-hin geschlossen (§11). Der Gastronomiebetrieb jeder Art ist untersagt (§13), dies gilt auch für Vereinsgaststätten. Aus-genommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Auflagen verstößt wird nach §21 mit einer Ordnungswidrig-keit belegt. Hier der Link zur Verordnung im Detail:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf

Für den TSV Buchbach bedeutet heisst das, daß wir Tennis  im Rahmen der oben genannten Verordnung ab Montag 11.05. anbieten können. Fußball muß leider noch ein wenig warten, bis auch dafür Freigabe vom BFV erfolgt.

Auch Turnen und Stock hat sich entschieden, daß bei den Einschränkungen ein vernünftiges Angebot nicht möglich ist, daher warten wir mit den Abteilungen noch etwas ab.