TOTO-Pokal: Buchbacher Erstrundensieg aberkannt

Unerlaubter Spielereinsatz beim Regionalligisten mit Konsequenzen

Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat dem TSV Buchbach den 8:1 (5:0)- Sieg in der 1. Hauptrunde des Toto-Pokal-Wettbewerbs aberkannt und die Partie zu Gunsten des TSV Geiselbullach gewertet: Der Regionalligist aus Buchbach hatte am vergangenen Sonntag im Toto-Pokal-Spiel einen Akteur eingesetzt, der aufgrund einer Roten Karte und der daraus zwingend resultierenden Sperre nicht hätte spielen dürfen. Weil der Platzverweis aus einem Freundschaftsspiel im Ausland resultiert, war die Sperre nicht in der deutschen Spielverwaltung hinterlegt.

Die Petrovic-Truppe weilte vor ein paar Wochen in einem Kurz-Trainingslager in Österreich und absolvierte dort auch ein Testspiel, bei dem ein Kicker der Oberbayern des Feldes verwiesen wurde. „Wir haben mit dem Einsatz des betroffenen Spielers einen Fehler gemacht, der nicht hätte passieren hätte dürfen. Das ist sehr ärgerlich, kann aber halt auch mal vorkommen. Mehr gibt es zu dieser Angelegenheit von unserer Seite nicht mehr zu sagen“, erklärt Buchbachs Abteilungsleiter Georg Hanslmaier auf Nachfrage.

Der TSV Buchbach hat das Urteil des Sportgerichts Bayern bereits akzeptiert. Demzufolge zieht nun der TSV Geiselbullach in die 2. Toto-Pokal-Hauptrunde ein. Der Bezirksligist, Toto-Pokal-Sieger im Kreis Zugspitze, ist damit im Wettbewerb verbleibende Kreissieger, der sich bei der Auslosung an diesem Donnerstag (10.30 Uhr, live auf dem Instagram-Kanal des BFV) gemäß des „Wunschlos“-Prinzips seinen Zweitrunden-Kontrahenten aussuchen darf.

PM BFV